Die Einmalvergütung (EIV): Bundesförderung für alle
Die Einmalvergütung (EIV) ist die wichtigste Bundesförderung für neue Solaranlagen. Sie wird via Pronovo (bundeseigene Fördergesellschaft) ausbezahlt und deckt je nach Anlagegrösse bis zu 30% der Investitionskosten.
Für eine typische 5-kWp-Anlage erhalten Sie 2026 eine EIV von ca. CHF 2'800–3'600. Die EIV wird einmalig nach erfolgreicher Inbetriebnahme überwiesen – kein laufender Beitrag, keine Rückzahlung.
5 kWp EIV
ca. CHF 3'200
10 kWp EIV
ca. CHF 5'800
Wartezeit
2–6 Monate
Auszahlung
Einmalig
Kantonale Förderprogramme: Bis zu 45% Gesamtförderung
Viele Kantone ergänzen die EIV mit eigenen Programmen. Besonders grosszügig sind: Genf (SIG Prime Énergie +25%), Zürich (vollständiger Steuerabzug), Bern (Gebäudeprogramm +CHF 1'500), Wallis (+CHF 2'000 kantonal).
In den meisten Kantonen ist die Anlage zudem vollständig als Liegenschaftsunterhalt absetzbar – das reduziert die Steuerlast je nach Kanton um weitere 5–15% der Anlagekosten.
- Genf: SIG-Bonus +25% auf Installationskosten
- Bern: Gebäudeprogramm bis CHF 1'500
- Wallis: kantonaler Beitrag bis CHF 2'000
- Alle Kantone: 100% Steuerabzug als Unterhalt
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Ihre Förderung
Die gute Nachricht: Ihr Installateur übernimmt in der Regel die komplette Förderanmeldung. Trotzdem ist es wichtig, den Prozess zu verstehen, damit nichts vergessen geht.
- 1. Anlage installieren lassen (Installateur meldet an)
- 2. Pronovo-Antrag stellen (meist durch Installateur)
- 3. Abnahme durch Netzbetreiber
- 4. EIV-Zahlung nach 2–6 Monaten
- 5. Kantonalen Beitrag separat beantragen (falls nötig)
- 6. Steuerabzug in nächste Steuererklärung
PVPro-Partnerinstallateure erledigen die komplette Förderung – Sie müssen nichts selbst ausfüllen.
Neue Förderungen 2026: Was ist neu?
Das Jahr 2026 bringt wichtige Neuerungen: Winterstrombonus für steile Anlagen, LEG-Förderung (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften) und in mehreren Kantonen neue Solarpflicht-Regelungen, die gleichzeitig mit erhöhten Fördergeldern verknüpft sind.
- Winterstrombonus: +20% EIV für Anlagen ab 60°
- LEG-Förderung: Bonus für Gemeinschaftsanlagen
- Solarpflicht ZH/BE: Pflicht + volle Förderung kombiniert
- Batteriespeicher: separate kantonale Beiträge
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Jetzt kostenlose Offerte anfordernFAQ
Wie hoch ist die EIV für eine 8-kWp-Anlage in der Schweiz 2026?+
Die EIV berechnet sich nach einer Formel: Grundbetrag + kWp-Beitrag. Für 8 kWp ergibt sich 2026 ein Betrag von ca. CHF 4'800–5'400 je nach Anlagetype und Kanton.
Kann ich EIV und kantonale Förderung gleichzeitig beantragen?+
Ja, beide Förderungen sind kumulierbar. Die EIV läuft via Pronovo (Bund), die kantonale Förderung separat über die kantonale Stelle. Ihr Installateur koordiniert beide Anträge.
Wann wird die EIV ausbezahlt?+
Die EIV wird nach erfolgreicher Inbetriebnahme und Prüfung durch Pronovo ausgezahlt. Das dauert typisch 2–6 Monate. Die meisten Installateure finanzieren diese Zeit überbrückend.
Gilt der Steuerabzug in allen Schweizer Kantonen?+
Ja. In allen 26 Kantonen können Solaranlagen als Liegenschaftsunterhalt von den Steuern abgezogen werden. Die Höhe des effektiven Vorteils variiert je nach kantonalem Steuertarif.
